Zu Beginn bedankte sich Professor Kersting – selbst ein ehemaliger Schüler des Gymnasiums Schloss Overhagen – bei seinen alten Lehrern, die schon sehr früh den Nationalsozialismus im Unterricht behandelt hatten und ihn dadurch für dieses Thema, das zu seiner Schülerzeit sonst noch weitgehend tabu war, sensibilisierten.
Am Beispiel der Westfälischen Kliniken für Psychiatrie erläuterte Professor Kersting den „Vernichtungsfeldzug“ der Nationalsozialisten gegen die psychisch Kranken und legte gleichzeitig dar, aus welchem Geist heraus Maßnahmen wie Zwangssterilisation und Euthanasie erfunden worden waren. Diese Maßnahmen waren Mittel einer Psychiatrie, die ihre Aufgabe nicht im Dienste des einzelnen Patienten sah, sondern sich der Volksgemeinschaft verpflichtet fühlte. Dieses Denken führte dazu, dass den psychisch Kranken als schwächsten Gliedern der Gesellschaft schon in der ersten Phase der NS Herrschaft die Menschenwürde abgesprochen wurde und sie zu Objekten der Medizin degradiert wurden, die nicht mehr über ihre körperliche Unversehrtheit oder ihr Recht zu leben bestimmen konnten. Kommissionen aus Ärzten und Juristen entschieden gemäß den Gesetzen zur Verhütung erbkranken Nachwuchses aus dem Jahre 1933 darüber, ob Menschen zwangsweise kastriert bzw. sterilisiert wurden.
Die Anstalt in Eickelborn arbeitete dabei eng mit anderen Stellen zusammen. Der Oberarzt der Eickelborner Klinik bereiste in seinem Dienstwagen die umliegenden Orte, führte eugenische Beratungen durch und sorgte in vielen Fällen für Zwangssterilisationen. Die Operationen wurden nicht in Eickelborn durchgeführt, sondern in Lippstadt im Evangelischen Krankenhaus, oder im Krankenhaus in Soest. Auch die Tötungen von psychisch Kranken geschahen nicht in Eickelborn. Die Kranken wurden nach Hadamar verlegt und dort ermordet. Diese Morde waren die ersten Massentötungen durch Giftgas, die von den Nazis durchgeführt wurden.
Erschütternd ist es für Professor Kersting, immer wieder festzustellen, dass die Ärzte, die verantwortlich an der Ermordung der psychisch Kranken beteiligt waren, in den seltensten Fällen überhaupt juristisch zur Rechenschaft gezogen wurden. In den wenigen Fällen, wo überhaupt Anklage erhoben wurde, fanden die Angeklagten ein „Übermaß von Verständnis“ auf Seiten der Richter. Noch erschreckender ist, dass in einem Fall ein ehemaliger leitender Arzt, der verantwortlich die Tötung von psychisch kranken Kindern geleitet und organisiert hatte, nach dem Krieg mit der Begründung befördert wurde, dass er im Krieg mit großem Einsatz einen schweren und verantwortungsvollen Dienst geleistet habe.
Diese inhumanen Denkmuster brachen in unserer Gesellschaft erst gegen Ende der Fünfziger Jahre auf. Die kritische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und die Emanzipationsbewegungen, die seit 1968 zunehmend Einfluss gewannen, ermöglichten schließlich, dass den Schwächsten der Gesellschaft mehr Aufmerksamkeit geschenkt wurde und dass „sie nicht mehr im letzten Wagen der Gesellschaft saßen, der in der Not abgekoppelt wurde“.
So bildete in der Psychiatrie gerade die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen die Grundlage für einen bedeutsamen Wandel im Denken. Die Patienten werden nun nicht mehr als Objekte einer arroganten, naturwissen- schaftlichen Medizin betrachtet, sondern als Partner in der Therapie ernstgenommen. Ohne die Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen Psychiatrie und ohne eine Forschung, die aus diesen Opfern, die in den Augen ihrer Mörder nur Nummern waren, wieder Menschen macht, die einen Namen und eine Geschichte haben, wäre der Anstoß zur Humanisierung der Psychiatrie sicher nicht so kräftig gewesen.
Die anschließende lebhafte Diskussion zeigte, dass das diesjährige Thema des Overhagener Forums auf großes Interesse gestoßen war.